Wann benötige ich eigentlich ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist immer dann nötig, wenn ein Wagen (zunächst) nur für Probe- oder Überführungsfahrten zugelassen werden muss. Dabei darf das Kennzeichen lediglich für ein Fahrzeug genutzt werden. Es gilt für maximal fünf Tage, eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
Welche Kosten kommen beim Kfz-Zulassungsdienst in Bochum-Dortmund auf mich zu?
Kfz-Anmeldung, Kfz-Abmeldung, Kurzzeitkennzeichen, Sonderkennzeichen: Die Kosten bei allen Services sind überschaubar. Die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs kostet in der Regel bis zu 30 Euro. Wie hoch die Kosten hier genau sind, kommt darauf an, an, ob ein Halterwechsel stattfindet oder nicht, ob es sich um einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen handelt, ob sich der Zulassungsbezirk ändert oder ob das Fahrzeug gar ein ausländisches Kennzeichen hat.
Die Abmeldung eines Autos beim Kfz-Zulassungsdienst kostet hingegen weniger. Hierfür fallen in der Regel bis zu zehn Euro an.
Die Kosten für Kurzzeitkennzeichen liegen bei bis zu 70 Euro, wobei sich diese Summe aus einer Gebühr, dem Betrag für die Schilder und für die Versicherung zusammensetzt.
Wir sind gerne von Mo-Fr. von 8-18 Uhr persönlich für Sie da!